Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Chile, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Sanitäre Einreisegenehmigung von SAG; wird gratis bei Ankunft (SCL) erteilt
Ja – 1–12 Monate vor Abreise (mind. 21 Tage bei Erstimpfung)
Ja – innere + äußere Parasitenbehandlung, 5–30 Tage vor Abreise dokumentiert
Internationales Veterinärzeugnis (CVI) ≤10 Tage, auf Spanisch, amtstierärztlich beglaubigt
Nicht zwingend vorgeschrieben; ISO-Chip dringend empfohlen
Nicht erforderlich
Keine weiteren Tests vorgeschrieben
Keine Quarantäne; aber 10 Tage „confinamiento" (Verbleib an Wohnadresse) nach Ankunft
Keine nationale Rasse-Einfuhrbeschränkung; lokal Gesetz 21.020 zu „potenziell gefährlichen" Hunden — lokal prüfen
Keine SAG-Einreisevorgabe; lokal Maulkorb-/Leinenregeln für gelistete Hunde — lokal prüfen
Keine Pflichtregistrierung bei Einreise; nationales Register betrifft in Chile ansässige Tiere — lokal prüfen
10-Tage-Zeugnis muss bei tatsächlicher Einreise noch gültig sein (Verlängerung max. 5 Tage); 10-Tage-confinamiento ist KEINE Quarantäne
SAG-Kontrolle bei Ankunft am Flughafen Santiago (SCL), kostenlos; Wohnadresse + Halterdaten müssen im Zeugnis stehen
Behörde: SAG (Servicio Agrícola y Ganadero)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.