Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Dänemark, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja, ISO, vor Impfung
Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher
Kein Jungtier-Eintritt ohne vollstaendige Tollwutimpfung - Tier muss >=15 Wochen sein (Impfung ab 12 Wo. + 21 Tage Wartezeit).
Warum 15 Wochen? Die Tollwutimpfung darf erst ab 12 Wochen gegeben werden und wird 21 Tage später gültig — frühestens mit ~15 Wochen darf das Tier also reisen. Das ist die einheitliche EU-Regel (VO 2016/429) und gilt auch für Reisen innerhalb der EU.
EU-Heimtierausweis
13 verbotene Rassen (Einfuhr/Besitz/Zucht verboten): Pitbull, Tosa, American Staffordshire Terrier, Fila, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, 3x Owtscharka, Tornjak, Sarplaninac. Pitbull/Tosa: NIE einreisefähig
Alle Hunde: ID + Eintrag Dansk Hunderegister
Keine (EU-Mitglied)
Nein
Keine
Keine Bandwurmpflicht
Keine
Gilt vor Ort im Zielland — für alle, nicht als Einreisebedingung — und hängt von Rasse und Situation ab (z. B. ÖPNV, gelistete Hunde).
Übergangshunde: Leine ≤2 m + geschlossener Maulkorb in der Öffentlichkeit
Pitbull/Tosa NIE einreisefähig; bei Ähnlichkeit Beweislast beim Halter (Rassenachweis nötig)
Max. 5 Tiere (nicht-kommerziell)
Behörde: EU-Recht (VO 2016/429 + Delegierte VO 2026/131)
🗓️ Bei der zuständigen Behörde gelesen am 20.7.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.