Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Frankreich, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja, ISO, vor Impfung
Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher
EU-Heimtierausweis
Kat. 1 (Pitbull-Typ/Mastiff/Tosa OHNE Stammbaum): Einfuhr VERBOTEN. Kat. 2 (Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Tosa MIT FCI-Stammbaum): erlaubt mit Auflagen (FCI = Fédération Cynologique Internationale)
Kat.-2-Hunde: Maulkorb + Leine in der Öffentlichkeit (durch Erwachsenen)
Kat. 2: 'permis de détention' (Mairie), Verhaltensgutachten, Haftpflicht; I-CAD bei Wohnsitz FR
Keine (EU-Mitglied)
Nein
Keine
Keine Bandwurmpflicht
Keine
GRÖSSTE FALLE: Hund vom Pitbull-/Am.-Staff.-Typ OHNE FCI-Stammbaum = automatisch Kat. 1 = Einfuhr verboten (Sichtprüfung der Beamten, Ausweis schützt nicht!)
Listenhunde-Regeln (cat. 1/2) beachten; max. 5 Tiere
Behörde: EU-Recht (VO 2016/429 + Delegierte VO 2026/131)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.