Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Indien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
AQCS-NOC zwingend, vor Ankunft beantragen (Vorab-NOC ~7 Tage vorher); max. 2 Tiere/Person. Gepäckregel NUR bei Wohnsitzverlegung nach ≥2 J. Auslandsaufenthalt — sonst DGFT-Einfuhrgenehmigung nötig
Ja – mehr als 1 Monat, aber innerhalb 12 Monaten vor Ausreise; Hund ab 3 Monaten
Amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands (Original bei AQCS-Inspektion einbehalten); Gültigkeit in Tagen offiziell unklar (~10 T) — lokal prüfen
Offiziell nur für Vieh-Export vorgeschrieben; ISO-Chip dringend empfohlen — lokal prüfen
Offiziell nicht als Voraussetzung gelistet — lokal prüfen
Zeugnis muss Freiheit von Tollwut/Staupe/Parvo/Lepto (Hund) bzw. Panleukopenie/Lepto (Katze) bestätigen; DHPPiL empfohlen
Offiziell nicht zwingend; routinemäßige Entwurmung empfohlen — lokal prüfen
Nur Inspektion bei Ankunft; bei Zweifel Quarantäne-Beobachtung bis 30 Tage
Importverbot-Advisory (03/2024, 23 Rassen) gerichtlich gekippt/nicht durchgesetzt; einzelne Bundesstaaten/Kommunen variieren — lokal prüfen
Keine bundesweite Regel; lokale Vorschriften möglich — lokal prüfen
Bei Wohnsitz häufig kommunale Hundelizenz/-registrierung; je Stadt/Bundesstaat — lokal prüfen
Gepäckregel nur bei Residenz-Transfer (≥2 J. Auslandsaufenthalt); Touristen brauchen DGFT-Genehmigung (oft schwer erhältlich). NOC-Timing + wechselnde Rasseregeln beachten
Einfuhr nur über bestimmte Flughäfen (DEL/BOM zählen dazu); AQCS-Untersuchung bei Ankunft. Prozess früh starten (NOC ~7 T, DGFT ~1 Monat); Eigentümername = Flugticket
Behörde: AQCS / DAHD (Animal Quarantine and Certification Services)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.