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Einreisebestimmungen: Hund → Indien

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Indien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

📝

Einfuhrgenehmigung Erforderlich

AQCS-NOC zwingend, vor Ankunft beantragen (Vorab-NOC ~7 Tage vorher); max. 2 Tiere/Person. Gepäckregel NUR bei Wohnsitzverlegung nach ≥2 J. Auslandsaufenthalt — sonst DGFT-Einfuhrgenehmigung nötig

💉

Tollwutimpfung Erforderlich

Ja – mehr als 1 Monat, aber innerhalb 12 Monaten vor Ausreise; Hund ab 3 Monaten

📄

Gesundheitszeugnis Erforderlich

Amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands (Original bei AQCS-Inspektion einbehalten); Gültigkeit in Tagen offiziell unklar (~10 T) — lokal prüfen

🟡 Empfohlen

🧪

Tollwut-Titertest Entfällt

Offiziell nicht als Voraussetzung gelistet — lokal prüfen

🏥

Quarantäne Entfällt

Nur Inspektion bei Ankunft; bei Zweifel Quarantäne-Beobachtung bis 30 Tage

⚠️ Hinweise & Grauzone

⚠️

Grauzone

Gepäckregel nur bei Residenz-Transfer (≥2 J. Auslandsaufenthalt); Touristen brauchen DGFT-Genehmigung (oft schwer erhältlich). NOC-Timing + wechselnde Rasseregeln beachten

ℹ️

Hinweise

Einfuhr nur über bestimmte Flughäfen (DEL/BOM zählen dazu); AQCS-Untersuchung bei Ankunft. Prozess früh starten (NOC ~7 T, DGFT ~1 Monat); Eigentümername = Flugticket

Behörde: AQCS / DAHD (Animal Quarantine and Certification Services)

Konkrete Route & Airlines prüfen →

Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.