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Einreisebestimmungen: Hund → Japan

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Japan, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

🔖

Mikrochip Erforderlich

Ja, ISO 11784/11785, vor 1. Impfung

💉

Tollwutimpfung Erforderlich

Ja – mind. 2 Tollwutimpfungen (inaktiviert) nach Mikrochip

🧪

Tollwut-Titertest Erforderlich

Ja – Antikörpertest (FAVN/RFFIT) ≥0,5 IU/ml; danach 180-Tage-Wartezeit

📄

Gesundheitszeugnis Erforderlich

Amtl. Bescheinigung (Form A & C), amtstierärztlich bestätigt

🏥

Quarantäne Erforderlich

12 Std. bei voller Erfüllung; sonst bis 180 Tage Verwahrung

🐾

Rassebeschränkungen Verboten

Keine Rasse-Einfuhrverbote (Wolfshybriden verboten)

📋

Registrierung Erforderlich

Registrierung der Gemeinde binnen 30 Tagen (Hunde)

🟡 Empfohlen

📝

Einfuhrgenehmigung Entfällt

Keine Genehmigung, aber Vorabmeldung an AQS mind. 40 Tage vor Ankunft

⚠️ Hinweise & Grauzone

⚠️

Grauzone

Strengste Falle: 180-Tage-Wartezeit ab Blutentnahme; zu frühe Ankunft = Verwahrung bis 180 Tage

ℹ️

Hinweise

Strengste Regel: 180-Tage-Wartezeit; Vorbereitung ca. 7 Monate; Offizielle Quelle: maff.go.jp/aqs

Behörde: MAFF – Animal Quarantine Service (AQS)

Konkrete Route & Airlines prüfen →

Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.