Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Japan, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja, ISO 11784/11785, vor 1. Impfung
Ja – mind. 2 Tollwutimpfungen (inaktiviert) nach Mikrochip
Ja – Antikörpertest (FAVN/RFFIT) ≥0,5 IU/ml; danach 180-Tage-Wartezeit
Amtl. Bescheinigung (Form A & C), amtstierärztlich bestätigt
12 Std. bei voller Erfüllung; sonst bis 180 Tage Verwahrung
Keine Rasse-Einfuhrverbote (Wolfshybriden verboten)
Registrierung der Gemeinde binnen 30 Tagen (Hunde)
Keine Genehmigung, aber Vorabmeldung an AQS mind. 40 Tage vor Ankunft
Klinische Untersuchung innerhalb 10 Tage vor Abreise
Empfohlen / nach Bescheinigung
Lokale Regeln
Strengste Falle: 180-Tage-Wartezeit ab Blutentnahme; zu frühe Ankunft = Verwahrung bis 180 Tage
Strengste Regel: 180-Tage-Wartezeit; Vorbereitung ca. 7 Monate; Offizielle Quelle: maff.go.jp/aqs
Behörde: MAFF – Animal Quarantine Service (AQS)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.