Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Kanada, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja – gültige Tollwutbescheinigung (EN/FR)
Tollwutbescheinigung genügt (Hund >8 Mon.); Airline verlangt oft eins
Keine Genehmigung für private Heimtiere
Nicht vorgeschrieben (empfohlen)
Nein
Keine zusätzlichen Tests
Nicht vorgeschrieben (empfohlen)
Keine – Hunde unterliegen keiner Quarantäne
Keine bundesweiten Rasseverbote (Provinz-/Kommunalregeln, z. B. Ontario Pit-Bull)
Provinz-/Kommunalregeln
Keine bundesweite (Provinz/Kommune)
EU-Heimtierausweis gilt nur für EU-ansässige Tierhalter. Bei Wohnsitz außerhalb der EU (z.B. Kanada) kann der Grenzbedienstete den Ausweis anzweifeln und ein AHC verlangen. Vor Reise mit Tierarzt klären.
Grenzkontrolle (CBSA)
Behörde: CFIA (Canadian Food Inspection Agency)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.