Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Katze nach Marokko, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
ISO-konformer 15-stelliger Mikrochip, vor der Tollwutimpfung
Ja – Hunde/Katzen über 3 Monate; mind. 1 Monat (30 Tage) und weniger als 1 Jahr vor Einreise
Internationale Gesundheitsbescheinigung (certificat sanitaire) ≤10 Tage, auf Französisch, amtlich beglaubigt; Ursprungsort 6 Wochen seuchenfrei
Keine Vorab-Genehmigung für bis zu 2 Heimtiere (nicht-kommerziell); Freigabe durch ONSSA-Grenztierärzte bei Ankunft
Nicht erforderlich (Titer ggf. nur für EU-Wiedereinreise)
Keine weiteren Tests vorgeschrieben
National nicht ausdrücklich vorgeschrieben — lokal prüfen
Keine Quarantäne bei vollständigen, korrekten Dokumenten
Keine Rassebeschränkungen für Katzen
Betrifft Hunde
Betrifft Hunde; bei Wohnsitz lokal prüfen
Zeugnis-Gültigkeit widersprüchlich (10 Tage konsular vs. 3 Tage andere) — konservativ ≤3 Tage; Tollwut-Regel „≥1 Monat/30 Tage"; Rassenbann bei ONSSA/Konsulat bestätigen
Veterinärkontrolle durch ONSSA bei Ankunft (CMN); Zollfreigabe erst nach Einfuhrzeugnis; Gebühr 10 Dirham/Tier; max. 2 Tiere nicht-kommerziell
Behörde: ONSSA (Office National de Sécurité Sanitaire des produits Alimentaires)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.