Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Schweden, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja, ISO, vor Impfung
Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher
Kein Jungtier-Eintritt ohne vollstaendige Tollwutimpfung - Tier muss >=15 Wochen sein (Impfung ab 12 Wo. + 21 Tage Wartezeit).
Warum 15 Wochen? Die Tollwutimpfung darf erst ab 12 Wochen gegeben werden und wird 21 Tage später gültig — frühestens mit ~15 Wochen darf das Tier also reisen. Das ist die einheitliche EU-Regel (VO 2016/429) und gilt auch für Reisen innerhalb der EU.
EU-Heimtierausweis
Registrierungspflicht beim Jordbruksverket (Hunde)
Keine (EU-Mitglied)
Nein
Keine
Keine Bandwurmpflicht
Keine
Gilt vor Ort im Zielland — für alle, nicht als Einreisebedingung — und hängt von Rasse und Situation ab (z. B. ÖPNV, gelistete Hunde).
Kein nationales Rasseverbot (verhaltensbasiert)
Leinenpflicht regional/saison. (Wildschutz 1.3.–20.8.)
Max. 5 Tiere (nicht-kommerziell)
Behörde: EU-Recht (VO 2016/429 + Delegierte VO 2026/131)
🗓️ Bei der zuständigen Behörde gelesen am 20.7.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.