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Einreisebestimmungen: Hund → Schweden

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Schweden, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

🔖

Mikrochip Erforderlich

Ja, ISO, vor Impfung

💉

Tollwutimpfung Erforderlich

Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher

📄

Gesundheitszeugnis Erforderlich

EU-Heimtierausweis

🔗

Maulkorb-/Leinenpflicht Erforderlich

Leinenpflicht regional/saison. (Wildschutz 1.3.–20.8.)

📋

Registrierung Erforderlich

Registrierungspflicht beim Jordbruksverket (Hunde)

🟡 Empfohlen

📝

Einfuhrgenehmigung Entfällt

Keine (EU-Mitglied)

🧪

Tollwut-Titertest Entfällt

Nein

🔬

Weitere Tests Entfällt

Keine

🪱

Parasitenbehandlung Entfällt

Keine Bandwurmpflicht

🏥

Quarantäne Entfällt

Keine

🐾

Rassebeschränkungen Entfällt

Kein nationales Rasseverbot (verhaltensbasiert)

⚠️ Hinweise & Grauzone

ℹ️

Hinweise

Max. 5 Tiere (nicht-kommerziell)

Behörde: EU-Recht (VO 2016/429 + Delegierte VO 2026/131)

Konkrete Route & Airlines prüfen →

Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.