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Einreisebestimmungen: Hund → Schweiz

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Schweiz, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

🔖

Mikrochip Erforderlich

Ja, ISO, vor Impfung

💉

Tollwutimpfung Erforderlich

Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher

📄

Gesundheitszeugnis Erforderlich

EU-Heimtierausweis

🔗

Maulkorb-/Leinenpflicht Erforderlich

Listenhunde: Maulkorb + kurze Leine; je Kanton Bewilligung

📋

Registrierung Erforderlich

Registrierung in der AMICUS-Datenbank (Schweizer Hundedatenbank) Pflicht; Listenhunde: Haftpflicht, Bewilligung

🟡 Empfohlen

📝

Einfuhrgenehmigung Entfällt

Keine (gelistetes Drittland; wie EU)

🧪

Tollwut-Titertest Entfällt

Nein

🔬

Weitere Tests Entfällt

Keine

🪱

Parasitenbehandlung Entfällt

Keine Bandwurmpflicht

🏥

Quarantäne Entfällt

Keine

⚠️ Hinweise & Grauzone

⚠️

Grauzone

KANTONALER FLICKENTEPPICH: Rasse im einen Kanton legal, im anderen verboten; Transit-Kanton (z. B. Genf/Wallis) prüfen; Aufenthaltslimit 30/90 Tage

ℹ️

Hinweise

Max. 5 Tiere; schriftl. Nicht-Verkaufs-Erklärung

Behörde: BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit u. Veterinärwesen)

Konkrete Route & Airlines prüfen →

Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.