Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Schweiz, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja, ISO, vor Impfung
Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher
EU-Heimtierausweis
Listenhunde: Maulkorb + kurze Leine; je Kanton Bewilligung
Registrierung in der AMICUS-Datenbank (Schweizer Hundedatenbank) Pflicht; Listenhunde: Haftpflicht, Bewilligung
Keine (gelistetes Drittland; wie EU)
Nein
Keine
Keine Bandwurmpflicht
Keine
KANTONAL geregelt: Genf 15 verbotene Rassen, Wallis 12, Zürich Liste (u. a. Pitbull, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Mastiff-Typen). Vor Reise Kanton prüfen!
KANTONALER FLICKENTEPPICH: Rasse im einen Kanton legal, im anderen verboten; Transit-Kanton (z. B. Genf/Wallis) prüfen; Aufenthaltslimit 30/90 Tage
Max. 5 Tiere; schriftl. Nicht-Verkaufs-Erklärung
Behörde: BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit u. Veterinärwesen)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.