Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Schweiz, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja, ISO, vor Impfung
Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher
EU-Heimtierausweis
Registrierung in der AMICUS-Datenbank (Schweizer Hundedatenbank) Pflicht; Listenhunde: Haftpflicht, Bewilligung
Keine (gelistetes Drittland; wie EU)
Jungtiere wie EU zugelassen (<12 Wo. mit Erklaerung/Begleitung); sonst >=15 Wochen.
Warum 15 Wochen? Die Tollwutimpfung darf erst ab 12 Wochen gegeben werden und wird 21 Tage später gültig — frühestens mit ~15 Wochen darf das Tier also reisen. Das ist die einheitliche EU-Regel (VO 2016/429) und gilt auch für Reisen innerhalb der EU.
Nein
Keine
Keine Bandwurmpflicht
Keine
Gilt vor Ort im Zielland — für alle, nicht als Einreisebedingung — und hängt von Rasse und Situation ab (z. B. ÖPNV, gelistete Hunde).
KANTONAL geregelt: Genf 15 verbotene Rassen, Wallis 12, Zürich Liste (u. a. Pitbull, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Mastiff-Typen). Vor Reise Kanton prüfen!
Listenhunde: Maulkorb + kurze Leine; je Kanton Bewilligung
KANTONALER FLICKENTEPPICH: Rasse im einen Kanton legal, im anderen verboten; Transit-Kanton (z. B. Genf/Wallis) prüfen; Aufenthaltslimit 30/90 Tage
Max. 5 Tiere; schriftl. Nicht-Verkaufs-Erklärung
Behörde: BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit u. Veterinärwesen)
🗓️ Bei der zuständigen Behörde gelesen am 20.7.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.