Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Spanien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja, ISO, vor Impfung
Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher
EU-Heimtierausweis
Listenhunde (PPP – Perros Potencialmente Peligrosos) nach Ley 50/1999: Pit Bull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita Inu (+ regionale Erweiterungen)
PPP: Maulkorb + feste Leine ≤2 m in der Öffentlichkeit; nur 1 PPP pro Person
PPP: Gemeindelizenz (5 J.), Haftpflicht min. 120.000 €, Eintrag kommunales PPP-Register
Keine (EU-Mitglied)
Nein
Keine
Keine Bandwurmpflicht
Keine
PPP-Status kann über Verhalten/Morphologie ausgelöst werden, auch wenn Rasse nicht gelistet; regionale Listen variieren
Max. 5 Tiere (nicht-kommerziell)
Behörde: EU-Recht (VO 2016/429 + Delegierte VO 2026/131)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.