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Einreisebestimmungen: Hund → Spanien

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Spanien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

🔖

Mikrochip Erforderlich

Ja, ISO, vor Impfung

💉

Tollwutimpfung Erforderlich

Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher

📄

Gesundheitszeugnis Erforderlich

EU-Heimtierausweis

🐾

Rassebeschränkungen Erforderlich

Listenhunde (PPP – Perros Potencialmente Peligrosos) nach Ley 50/1999: Pit Bull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Akita Inu (+ regionale Erweiterungen)

🔗

Maulkorb-/Leinenpflicht Erforderlich

PPP: Maulkorb + feste Leine ≤2 m in der Öffentlichkeit; nur 1 PPP pro Person

📋

Registrierung Erforderlich

PPP: Gemeindelizenz (5 J.), Haftpflicht min. 120.000 €, Eintrag kommunales PPP-Register

🟡 Empfohlen

📝

Einfuhrgenehmigung Entfällt

Keine (EU-Mitglied)

🧪

Tollwut-Titertest Entfällt

Nein

🔬

Weitere Tests Entfällt

Keine

🪱

Parasitenbehandlung Entfällt

Keine Bandwurmpflicht

🏥

Quarantäne Entfällt

Keine

⚠️ Hinweise & Grauzone

⚠️

Grauzone

PPP-Status kann über Verhalten/Morphologie ausgelöst werden, auch wenn Rasse nicht gelistet; regionale Listen variieren

ℹ️

Hinweise

Max. 5 Tiere (nicht-kommerziell)

Behörde: EU-Recht (VO 2016/429 + Delegierte VO 2026/131)

Konkrete Route & Airlines prüfen →

Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.