Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Südafrika, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja – vet. Einfuhrgenehmigung zwingend
Ja, ISO 11784/11785, vor Tollwutimpfung
Ja – 30 Tage bis 12 Monate vor Einfuhr
Gueltige Tollwutimpfung noetig (Tier ~12 Wochen; 30 Tage-12 Monate vor Einreise).
Amtstierärztl. Zeugnis (EN), ≤10 Tage vor Ausfuhr
Nein – kein Tollwut-Titer erforderlich
Hunde: Negativtests auf 5 Krankheiten (Babesia gibsoni, Brucella canis, Dirofilaria, Trypanosoma evansi, Leishmania) <30 Tage
Ja – Herzwurm-Prävention falls zutreffend
Keine aus Deutschland (gelistetes Land)
Standard
Gilt vor Ort im Zielland — für alle, nicht als Einreisebedingung — und hängt von Rasse und Situation ab (z. B. ÖPNV, gelistete Hunde).
Keine spezifischen Einfuhr-Rasseverbote (Airline-Beschränkungen möglich)
Lokale Regeln
Deutschland auf No-Quarantine-Liste – sonst 14 Tage; 5-Krankheiten-Tests <30 Tage exakt timen
Animal Improvement Compliance Permit (seit April 2024); Einreise nur JNB/CPT bei Quarantäne
Behörde: DALRRD (Dept. of Agriculture, Land Reform & Rural Development)
🗓️ Bei der zuständigen Behörde gelesen am 20.7.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.