Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Südkorea, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Quarantäne-Anmeldung bei der APQA bei Ankunft; ab 10 Tieren Vorab-Genehmigung
ISO 11784/11785-Mikrochip (15-stellig, unverschlüsselt), VOR der Tollwutimpfung
Ja – ab 90 Tagen; inaktivierter Impfstoff; mind. 30 Tage vor Einreise
Amtliches Gesundheitszeugnis im APQA-Format mit Chipnummer, Impf- und Titerergebnis (~10 Tage)
Kein Importverbot; 5 „Kampfhunde" mit Halterauflagen: American Pit Bull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Tosa + Kreuzungen
Gelistete Rassen: Maulkorb-/Leinenpflicht in der Öffentlichkeit
Nicht erforderlich – Deutschland steht auf der APQA-Liste tollwutfreier Länder (Stand 2024-01-04)
Keine weiteren Standardtests
Keine generelle Pflicht in den APQA-Bedingungen — lokal prüfen
Freigabe am ICN bei vollständigen Unterlagen; sonst Quarantäne (~10 Tage)
Pflichtregistrierung von Hunden (ab 2 Monaten) für in Korea ansässige Halter
Deutschland ist auf der APQA-Liste tollwutfreier Länder (Stand 2024-01-04) → kein Tollwut-Titer nötig; Liste bei Ausbrüchen änderbar → vor Reise erneut prüfen. Chip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt sein.
Quarantäne-Anmeldung bei Ankunft (ICN); IATA-Box; Halter trägt Kosten (Titer/Chip/Zeugnis/ggf. Quarantäne); keine amtliche Gebührentabelle
Behörde: APQA (Animal and Plant Quarantine Agency)
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.