Was Michigan bei der Ankunft mit einem Hund verlangt — unabhängig davon, woher Sie kommen. Diese Regeln hängen an der Ankunft, nicht an der Reiseart: ein Flug aus Frankfurt und einer aus Los Angeles werden hier gleich behandelt. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der Behörde bestätigen.
Diese Anforderungen kommen zu denen des Ziellandes hinzu — sie können nur verschärfen oder ergänzen, nie lockern.
Ab 12 Wochen muss der Hund aktuell gegen Tollwut geimpft sein.
⚠️ Die zusätzlichen Impfungen gegen Staupe, Parvovirose, Adenovirus-2 und Leptospirose, die dieselbe Seite nennt, gelten ausdrücklich nur für Tierheime und Zoohandlungen — nicht für das mitreisende eigene Tier.
Michigan verlangt ein amtliches Gesundheitszeugnis (interstate CVI), ausgefüllt von einem USDA-akkreditierten Tierarzt.
⚠️ Der Wortlaut ist auf zwischenstaatliche Bewegung geschrieben („in the animal's state of origin"). Was bei einer Ankunft aus dem Ausland an die Stelle des US-Formulars tritt, sagt die Quelle nicht.
Hunde unter 12 Wochen aus einem Tollwut-Quarantänegebiet dürfen nicht einreisen.
🗓️ Bei der zuständigen Behörde des Bundesstaats gelesen am 1.8.2026.
Quelle: https://www.michigan.gov/mdard/animals/id-movement/dogs
Bei einer Einreise aus Deutschland/der EU gelten zusätzlich die landesweiten Einreisebestimmungen für USA. Wer aus einem anderen Teil desselben Landes kommt, überschreitet keine Landesgrenze — dann gilt nur der Abschnitt oben.
Keine klassische Einfuhrgenehmigung nötig, aber die CDC Dog Import Form ist für alle Hunde Pflicht: vor der Reise online unter cdc.gov/importation/dogs ausfüllen (DogBot); 2–10 Werktage Bearbeitung einplanen; Beleg zum Flughafen mitbringen.
Ja – mit Universalscanner lesbar
Hunde: Mindestalter 6 Monate (CDC-Pflicht).
Keine zusaetzlichen Tests aus Deutschland.
Kein separates CDC-Gesundheitszeugnis nötig (CDC Dog Import Form siehe Einfuhrgenehmigung). Nahezu alle Airlines verlangen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis (oft max. 10 Tage vor Abflug gültig). Bitte bei der Airline prüfen.
Nicht erforderlich aus geringem-Risiko-Land (empfohlen)
Nein (aus Deutschland)
Nicht vorgeschrieben
Keine
Bundesstaat-/Kommunalregeln
Gilt vor Ort im Zielland — für alle, nicht als Einreisebedingung — und hängt von Rasse und Situation ab (z. B. ÖPNV, gelistete Hunde).
Keine bundesweiten Rasseverbote (Einzelstaaten/Kommunen variieren)
Bundesstaat-/Kommunalregeln
Hund muss ≥6 Mon. alt sein; Einzelstaaten können abweichen
Einzelstaaten koennen Zusatzregeln haben
Behörde: CDC (Hunde) + USDA APHIS
🗓️ Bei der zuständigen Behörde gelesen am 20.7.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.