Was Pennsylvania bei der Ankunft mit einem Hund verlangt — unabhängig davon, woher Sie kommen. Diese Regeln hängen an der Ankunft, nicht an der Reiseart: ein Flug aus Frankfurt und einer aus Los Angeles werden hier gleich behandelt. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der Behörde bestätigen.
Diese Anforderungen kommen zu denen des Ziellandes hinzu — sie können nur verschärfen oder ergänzen, nie lockern.
Nach dem Recht Pennsylvanias müssen Hunde und Katzen binnen vier Wochen nach Erreichen des Alters von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft sein und den Impfschutz aufrechterhalten.
⚠️ Das ist als Haltungsvorschrift für Tiere in Pennsylvania formuliert, nicht ausdrücklich als Einreisebedingung. Für Einfuhren aus dem Ausland verweist die Behörde auf die USDA.
Die Zeugnispflicht Pennsylvanias trifft Hunde, die in einen lizenzierten Zwinger kommen — nicht das mit dem Halter reisende eigene Tier. Eine Genehmigung verlangt der Staat für Hunde und Katzen nicht. Falls ein Zeugnis vorliegt: Pennsylvania erkennt es 60 Tage lang an, auch wenn das Herkunftsformular etwas anderes sagt; das APHIS-Formular 7001 wird seit dem 1. März 2018 nicht mehr akzeptiert.
⚠️ Die DAPP-Impfpflicht, die dieselbe Quelle nennt, gehört zum Inhalt dieses Zwinger-Zeugnisses und trifft den privaten Halter deshalb ebenfalls nicht. Der Verordnungstext 7 Pa. Code Kap. 3 selbst wurde nicht gelesen.
🗓️ Bei der zuständigen Behörde des Bundesstaats gelesen am 1.8.2026.
Quelle 1: https://www.pa.gov/agencies/pda/animals/diseases/rabies
Bei einer Einreise aus Deutschland/der EU gelten zusätzlich die landesweiten Einreisebestimmungen für USA. Wer aus einem anderen Teil desselben Landes kommt, überschreitet keine Landesgrenze — dann gilt nur der Abschnitt oben.
Keine klassische Einfuhrgenehmigung nötig, aber die CDC Dog Import Form ist für alle Hunde Pflicht: vor der Reise online unter cdc.gov/importation/dogs ausfüllen (DogBot); 2–10 Werktage Bearbeitung einplanen; Beleg zum Flughafen mitbringen.
Ja – mit Universalscanner lesbar
Hunde: Mindestalter 6 Monate (CDC-Pflicht).
Keine zusaetzlichen Tests aus Deutschland.
Kein separates CDC-Gesundheitszeugnis nötig (CDC Dog Import Form siehe Einfuhrgenehmigung). Nahezu alle Airlines verlangen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis (oft max. 10 Tage vor Abflug gültig). Bitte bei der Airline prüfen.
Nicht erforderlich aus geringem-Risiko-Land (empfohlen)
Nein (aus Deutschland)
Nicht vorgeschrieben
Keine
Bundesstaat-/Kommunalregeln
Gilt vor Ort im Zielland — für alle, nicht als Einreisebedingung — und hängt von Rasse und Situation ab (z. B. ÖPNV, gelistete Hunde).
Keine bundesweiten Rasseverbote (Einzelstaaten/Kommunen variieren)
Bundesstaat-/Kommunalregeln
Hund muss ≥6 Mon. alt sein; Einzelstaaten können abweichen
Einzelstaaten koennen Zusatzregeln haben
Behörde: CDC (Hunde) + USDA APHIS
🗓️ Bei der zuständigen Behörde gelesen am 20.7.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.