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Einreisebestimmungen: Hund → Andorra

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Andorra, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

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Mikrochip Erforderlich

Pflicht: Transponder-Mikrochip nach ISO 11784 (HDX oder FDX-B), lesbar mit einem Lesegerät nach ISO 11785 (Art. 4 Abs. 1, Art. 21 lit. a). Für Tiere, die zwischen Andorra und EU-Mitgliedstaaten (also auch Deutschland) reisen.

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Tollwutimpfung Erforderlich

Pflicht: Tollwutimpfung nach den Anforderungen des Anhangs III (Wortlaut des Anhangs nicht im abgelegten Rohtext). Erstimpfung frühestens mit 12 Wochen und vor der 24. Lebenswoche; Immunschutz beginnt frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls; jährliche Wiederimpfung (Art. 17). Hunde: Tollwutimpfung generell verpflichtend (Art. 16 Abs. 1). Ausnahme für Welpen unter 12 Wochen bzw. 12–16 Wochen nur mit unterschriebener Erklärung (Art. 22).

⚠️ Hinweise & Grauzone

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Grauzone

Der Rohtext enthält die Anhänge I–X nicht (Anhang III Impfanforderungen, Anhang V Länderlisten, Anhang VII Echinococcus-Staaten fehlen). Für Herkunft aus EU-Staaten nennt Art. 21 weder Titertest (Art. 24 lit. c verlangt ihn nur für Herkunft aus Nicht-EU-Staaten), noch Quarantäne, Einfuhrgenehmigung, Gesundheitszeugnis oder Bandwurmbehandlung; das ist Schweigen der Quelle, kein ausdrückliches 'nicht erforderlich' (Art. 30: Bandwurmbehandlung gilt nur für Hunde, die in die Annex-VII-Staaten der EU eingeführt werden). Registrierung im andorranischen Tierregister binnen zwei Monaten nach Einreise für Halter, die in Andorra 'sojorni' (Art. 10) - Geltung für Touristen unklar. Hunde-Genotypisierung (Art. 5, Übergangsbestimmung 2) - Anwendung auf Einreisende unklar. Rassebeschränkungen: Art. 1 Abs. 4 verweist auf andere Normen (Hundegesetz), nicht erfasst.

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Hinweise

Regelung: Reglament vom 20.02.2019 (Dekret, BOPA Nr. 22, 27.02.2019), Titel III Kap. 2 (Tiere zwischen Andorra und EU-Mitgliedstaaten, Art. 21). Verlangt sind vier Bedingungen: Mikrochip, Tollwutimpfung nach Anhang III, Einhaltung der Präventivmaßnahmen gegen andere Krankheiten (Kap. 4) und ein ordnungsgemäß ausgefülltes Identifikationsdokument (Heimtierausweis im Passformat nach Art. 33). Gilt in Art. 21 gemeinsam für die Tierarten des Anhangs I Teil A (Anhang-Text nicht abgelegt; Anhang II nennt Hunde, Katzen und Frettchen). Katzen: Tollwutimpfung ist nach Art. 16 Abs. 2 freiwillig, wird aber bei Reisen ins Ausland verpflichtend. Höchstens fünf Tiere je Reise (Art. 20).

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Behörde: Govern d'Andorra – Departament d'Agricultura

Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.

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Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.