Einreisebestimmungen: Hund → Französisch-Polynesien
Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Französisch-Polynesien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
🔴 Erforderlich
Einfuhrgenehmigung Erforderlich
Vorab-Einfuhrgenehmigung (permis d'import) der Direction de la Biosécurité (DBS) für jedes Tier; Antrag online über mes-démarches.gov.pf, Bearbeitungsgebühr 5500 XPF je Tier; Antrag empfohlen ca. 7 Monate vor Abreise.
Mikrochip Erforderlich
Identifikation per Mikrochip (oder Tätowierung) Pflicht; Identifikation muss VOR der Tollwutimpfung erfolgt sein. Antragsunterlage: Identifikationsbescheinigung mit Implantationsdatum des Chips (bei Tieren nicht aus Frankreich: Nummer, Unterschrift und Stempel des Tierarztes). Quelle: Protokoll für Herkunft Frankreich.
Tollwutimpfung Erforderlich
Tollwutimpfung Pflicht: bei Erstimpfung seit mehr als 6 Monaten und 21 Tagen geimpft; Auffrischung nur gültig, wenn vor Ablauf der Gültigkeit der vorigen Impfung und mit demselben Impfstoff; Impfung frühestens mit 3 Monaten. Mit EU-Heimtierausweis genügt eine Kopie der Impfseite. Ist die Impfung nicht gültig, Import nur nach 6 Monaten in zugelassener Quarantänestation vor Verladung (Protokoll).
Mindestalter / Jungtiere Erforderlich
Mindestalter bei Ankunft: mehr als 9 Monate und 21 Tage (Protokoll Herkunft Frankreich). Die Hauptseite nennt allgemein 'moins de 3 mois interdit' und leitet 9 Monate 21 Tage für Länder ohne Tollwutfreiheit (Frankreich, USA, Japan) aus Impfung mit 3 Monaten + 6 Monate + 21 Tage ab. Zahl nur im Text (keine zweite unabhängige Quelle).
Tollwut-Titertest Erforderlich
Positiver Tollwut-Antikörpertiter (mind. 0,5 IE/ml) in einem zugelassenen Labor Pflicht; Webseite: empfohlen mind. 1 Monat nach der Impfung, Ergebnis erst 3 Monate nach Blutentnahme gültig und dann 1 Jahr; Protokoll: 3 bis 12 Monate vor Verladung. Labore laut EU-Kommissionsliste. Zahlen nur im Text.
Weitere Tests Erforderlich
Nur Hunde: negativer Leishmaniose-Test (nur ELISA oder IFAT) innerhalb der 30 Tage vor Abreise; das Einfuhrpermit wird erst nach Eingang des Ergebnisses ausgestellt. Bei Hündinnen zusätzlich Trächtigkeitsausschluss (Ultraschall innerhalb 30 Tage, nicht länger als 42 Tage trächtig) oder Sterilisationsbescheinigung.
Parasitenbehandlung Erforderlich
Zwei Behandlungen gegen Innenparasiten (Nematoden, Zestoden/Echinococcus) und zwei gegen Außenparasiten (Flöhe, Zecken): erste innerhalb 30 Tage vor Abreise, zweite mind. 14 Tage später und innerhalb 4 Tage vor Verladung; durch Tierarzt. Kurz vor Abflug gründliche Fellkontrolle auf Parasiten.
Gesundheitszeugnis Erforderlich
Amtliches Gesundheitszeugnis, unterzeichnet von einem amtlichen Tierarzt des Ausfuhrlandes, auf dem zwischen den Behörden ausgehandelten länderspezifischen Muster. Das Protokoll (Herkunft Frankreich) verlangt die Ausstellung innerhalb 4 Tage vor Abreise durch die DDecPP. Für Deutschland nennt die Quelle kein Zertifikatsmuster (siehe grey_zone).
Rassebeschränkungen Verboten
Hunde der Kategorie 1 dürfen nicht eingeführt werden; Verdachtsfälle meldet die DBS dem Haut-Commissariat, das unabhängig entscheidet. Laut Protokoll (2021, Herkunft Frankreich) gelten Boul'AM und Bully als Kategorie 1; für mehrere Rassen (u. a. Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Dogge, Bulldog, Mastiff, Cane Corso, Tosa) ist ein FCI-anerkannter Stammbaum nötig. Protokoll und Anhang widersprechen sich bei Staffordshire Bull Terrier (siehe grey_zone).
⚠️ Hinweise & Grauzone
Grauzone
Herkunft Deutschland nicht ausdrücklich geregelt: Die Webseite führt Zertifikate nur für Frankreich, Neukaledonien, USA, Neuseeland, Australien und sagt, es gebe nur für Länder mit Direktflug ein ausgehandeltes Zertifikat; ohne Direktflug sei die Reise in Etappen mit je eigenem Antrag zu teilen. Das ausführliche Protokoll gilt nur für Hunde aus Frankreich (Roissy CDG, DDecPP); PDF von 2021, die Webseite (2026) weicht ab (z. B. Antrag 7 statt 8 Monate, Staffy). Keine Quarantänepflicht belegt; Quarantäne nur als Ausweg bei ungültiger Impfung. Ob deutsche Hunde über Frankreich reisen können, belegt die Quelle nicht.
Hinweise
Hunde und Katzen reisen in Französisch-Polynesien zwingend als manifestierte Fracht (Lastraum, IATA-Box, amtlich versiegelt); Ausnahme nur für zertifizierte Assistenzhunde (Kabine). Kontrolle bei Ankunft nur in Tahiti. Nur Air France und Air Tahiti Nui dürfen laut Protokoll (2021) Hunde befördern. Gebühren: 5500 XPF Antrag je Tier, Inspektion/Laissez-passer ab 6500 XPF je Halter. Die Quelle kennt eigenes Recht (Loi du Pays 2013-12, Arrêté 738 CM vom 15.05.2013), nicht das EU-Recht, und verweist nicht auf EU-Heimtierverordnung; Ausnahme: EU-Labore und EU-Heimtierausweis werden anerkannt. Katzen: Seite nennt Fracht-Pflicht auch für Katzen, der Leishmaniose-Test gilt 'Pour les chiens uniquement'; weitere Katzenregeln sind hier nicht erfasst.
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Behörde: Direction de la Biosécurité de Polynésie française (DBS)
Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.