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Einreisebestimmungen: Hund → Französisch-Polynesien

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Französisch-Polynesien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

📝

Einfuhrgenehmigung Erforderlich

Vorab-Einfuhrgenehmigung (permis d'import) der Direction de la Biosécurité (DBS) für jedes Tier; Antrag online über mes-démarches.gov.pf, Bearbeitungsgebühr 5500 XPF je Tier; Antrag empfohlen ca. 7 Monate vor Abreise.

🔖

Mikrochip Erforderlich

Identifikation per Mikrochip (oder Tätowierung) Pflicht; Identifikation muss VOR der Tollwutimpfung erfolgt sein. Antragsunterlage: Identifikationsbescheinigung mit Implantationsdatum des Chips (bei Tieren nicht aus Frankreich: Nummer, Unterschrift und Stempel des Tierarztes). Quelle: Protokoll für Herkunft Frankreich.

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Tollwutimpfung Erforderlich

Tollwutimpfung Pflicht: bei Erstimpfung seit mehr als 6 Monaten und 21 Tagen geimpft; Auffrischung nur gültig, wenn vor Ablauf der Gültigkeit der vorigen Impfung und mit demselben Impfstoff; Impfung frühestens mit 3 Monaten. Mit EU-Heimtierausweis genügt eine Kopie der Impfseite. Ist die Impfung nicht gültig, Import nur nach 6 Monaten in zugelassener Quarantänestation vor Verladung (Protokoll).

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Mindestalter / Jungtiere Erforderlich

Mindestalter bei Ankunft: mehr als 9 Monate und 21 Tage (Protokoll Herkunft Frankreich). Die Hauptseite nennt allgemein 'moins de 3 mois interdit' und leitet 9 Monate 21 Tage für Länder ohne Tollwutfreiheit (Frankreich, USA, Japan) aus Impfung mit 3 Monaten + 6 Monate + 21 Tage ab. Zahl nur im Text (keine zweite unabhängige Quelle).

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Tollwut-Titertest Erforderlich

Positiver Tollwut-Antikörpertiter (mind. 0,5 IE/ml) in einem zugelassenen Labor Pflicht; Webseite: empfohlen mind. 1 Monat nach der Impfung, Ergebnis erst 3 Monate nach Blutentnahme gültig und dann 1 Jahr; Protokoll: 3 bis 12 Monate vor Verladung. Labore laut EU-Kommissionsliste. Zahlen nur im Text.

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Weitere Tests Erforderlich

Nur Hunde: negativer Leishmaniose-Test (nur ELISA oder IFAT) innerhalb der 30 Tage vor Abreise; das Einfuhrpermit wird erst nach Eingang des Ergebnisses ausgestellt. Bei Hündinnen zusätzlich Trächtigkeitsausschluss (Ultraschall innerhalb 30 Tage, nicht länger als 42 Tage trächtig) oder Sterilisationsbescheinigung.

🪱

Parasitenbehandlung Erforderlich

Zwei Behandlungen gegen Innenparasiten (Nematoden, Zestoden/Echinococcus) und zwei gegen Außenparasiten (Flöhe, Zecken): erste innerhalb 30 Tage vor Abreise, zweite mind. 14 Tage später und innerhalb 4 Tage vor Verladung; durch Tierarzt. Kurz vor Abflug gründliche Fellkontrolle auf Parasiten.

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Gesundheitszeugnis Erforderlich

Amtliches Gesundheitszeugnis, unterzeichnet von einem amtlichen Tierarzt des Ausfuhrlandes, auf dem zwischen den Behörden ausgehandelten länderspezifischen Muster. Das Protokoll (Herkunft Frankreich) verlangt die Ausstellung innerhalb 4 Tage vor Abreise durch die DDecPP. Für Deutschland nennt die Quelle kein Zertifikatsmuster (siehe grey_zone).

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Rassebeschränkungen Verboten

Hunde der Kategorie 1 dürfen nicht eingeführt werden; Verdachtsfälle meldet die DBS dem Haut-Commissariat, das unabhängig entscheidet. Laut Protokoll (2021, Herkunft Frankreich) gelten Boul'AM und Bully als Kategorie 1; für mehrere Rassen (u. a. Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Dogge, Bulldog, Mastiff, Cane Corso, Tosa) ist ein FCI-anerkannter Stammbaum nötig. Protokoll und Anhang widersprechen sich bei Staffordshire Bull Terrier (siehe grey_zone).

⚠️ Hinweise & Grauzone

⚠️

Grauzone

Herkunft Deutschland nicht ausdrücklich geregelt: Die Webseite führt Zertifikate nur für Frankreich, Neukaledonien, USA, Neuseeland, Australien und sagt, es gebe nur für Länder mit Direktflug ein ausgehandeltes Zertifikat; ohne Direktflug sei die Reise in Etappen mit je eigenem Antrag zu teilen. Das ausführliche Protokoll gilt nur für Hunde aus Frankreich (Roissy CDG, DDecPP); PDF von 2021, die Webseite (2026) weicht ab (z. B. Antrag 7 statt 8 Monate, Staffy). Keine Quarantänepflicht belegt; Quarantäne nur als Ausweg bei ungültiger Impfung. Ob deutsche Hunde über Frankreich reisen können, belegt die Quelle nicht.

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Hinweise

Hunde und Katzen reisen in Französisch-Polynesien zwingend als manifestierte Fracht (Lastraum, IATA-Box, amtlich versiegelt); Ausnahme nur für zertifizierte Assistenzhunde (Kabine). Kontrolle bei Ankunft nur in Tahiti. Nur Air France und Air Tahiti Nui dürfen laut Protokoll (2021) Hunde befördern. Gebühren: 5500 XPF Antrag je Tier, Inspektion/Laissez-passer ab 6500 XPF je Halter. Die Quelle kennt eigenes Recht (Loi du Pays 2013-12, Arrêté 738 CM vom 15.05.2013), nicht das EU-Recht, und verweist nicht auf EU-Heimtierverordnung; Ausnahme: EU-Labore und EU-Heimtierausweis werden anerkannt. Katzen: Seite nennt Fracht-Pflicht auch für Katzen, der Leishmaniose-Test gilt 'Pour les chiens uniquement'; weitere Katzenregeln sind hier nicht erfasst.

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Behörde: Direction de la Biosécurité de Polynésie française (DBS)

Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.

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Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.