Einreisebestimmungen: Hund → Neukaledonien
Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Neukaledonien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
🔴 Erforderlich
Einfuhrgenehmigung Erforderlich
Einfuhrgenehmigung (permis d'importation) des SIVAP/DAVAR ist Pflicht; sie gilt nur für eine einzige Einfuhr, ist zeitlich begrenzt und wird erst nach vollständigem Antrag (Formular I.DPA.NC.15/12, Anzahlung für den Quarantäneplatz, Originaltiter, Kopien Chip-Karte/Impfpass) erteilt. Bearbeitungsdauer laut Quelle 12 Werktage.
Mikrochip Erforderlich
Identifikation per elektronischem Chip ist Pflicht (Kopie der Chipkarte einreichen); der Chip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein. Eine ISO-Norm nennt die Quelle nicht.
Tollwutimpfung Erforderlich
Gültige Tollwutimpfung ist Pflicht; bei Erstimpfung muss sie mehr als 6 Monate zurückliegen, und die Impfung muss mindestens einen Monat nach Ankunft in Neukaledonien gültig sein. Laut Zertifikat erfolgte die Erstimpfung im Alter von mindestens 12 Wochen.
Tollwut-Titertest Erforderlich
Tollwut-Antikörpertiter ist Pflicht: Ergebnis mindestens 0,5 IE/ml, Blutprobe vor dem Ausfuhrdatum vor mehr als 3 Monaten und weniger als 1 Jahr, ohne Impflücke; Analyse in einem anerkannten Labor, Chip-Nummer auf dem Bericht. (Zahlenfristen nur im Text: nur eine Herausgeber-Domain, Zwei-Quellen-Regel nicht erfüllt.)
Weitere Tests Erforderlich
Zusätzlich Pflicht: Grundimpfungen (Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Parvovirose, Zwingerhusten, Leptospirose; Auffrischung mehr als 14 Tage vor Abreise) sowie Bluttests innerhalb von 45 Tagen vor Abreise auf Ehrlichiose, Brucella canis, Leishmaniose und Babesiose. Positive Befunde bei Leishmaniose, Babesia gibsoni und Brucellose schließen die Ausfuhr aus; bei Ehrlichiose/Babesia canis ist laut Zertifikat zu behandeln.
Parasitenbehandlung Erforderlich
Pflicht: zweimal Behandlung gegen Innenparasiten (Nematoden und Zestoden inkl. Echinococcus), mindestens 15 Tage Abstand, erste Gabe innerhalb von 45 Tagen, zweite innerhalb von 7 Tagen vor Abreise; Außenparasiten (Flöhe und Zecken) mit Langzeitmittel mindestens 21 Tage vor der Blutentnahme, dauerhafter Schutz bis Quarantäneende. Alle Behandlungen durch Tierarzt.
Gesundheitszeugnis Erforderlich
Pflicht: Veterinärzeugnis nach Muster I.Cn.FR.01/23, ausgestellt nach tierärztlicher Untersuchung innerhalb von 7 Tagen vor Abreise durch einen von der Behörde ermächtigten Tierarzt, gegengezeichnet von einem amtlichen Tierarzt und sofort per E-Mail an das SIVAP zu übermitteln; Original begleitet das Tier, in Französisch (ersatzweise Englisch). Das Muster wird mit dem Permit übersandt. Hinweis: das veröffentlichte Muster ist für Herkunft Frankreich gefasst, Deutschland steht in der Länderliste (siehe grey_zone).
Quarantäne Erforderlich
Quarantäne ist Pflicht: Isolation in der staatlichen Tierquarantäne (Païta) für mindestens 10 Tage ab Ankunft; die Dauer hängt von Flugplänen und Betrieb der Quarantäne ab, Besuche sind nicht erlaubt; Kosten trägt der Importeur. (Zahl nur im Text: eine Herausgeber-Domain, Zwei-Quellen-Regel nicht erfüllt.)
⚠️ Hinweise & Grauzone
Grauzone
Das veröffentlichte Hundezertifikat I.Cn.FR.01/23 verlangt Aufenthalt „en France“; das Protokoll gilt dagegen für Annex-II-Länder inkl. Deutschland (Zitat). Wie ein Zertifikat für Deutschland als Herkunft ausgestaltet ist, sagt die Quelle nicht; Antrag beim SIVAP (davar.sivap-qsa@gouv.nc) klären. Protokoll Version 06.03.2023.
Hinweise
Einreise nach Neukaledonien unterliegt eigenem Recht (Arrêté 2014-333/GNC), nicht der EU-Regelung. Deutschland ist ausdrücklich gelistet als Land mit vernachlässigbarem Tollwutrisiko (Frankreich, Deutschland, Schweden, Schweiz, Belgien); das Tier muss in den 6 Monaten vor Abreise in einem gelisteten Land gelebt haben. Beförderung per Flug nur als Fracht in versiegelter Transportbox nach IATA. Bei brachyzephalen Rassen rät die Quelle zu größerer Box und Flugtauglichkeitsbescheinigung. Katzen haben ein eigenes Protokoll und Zertifikat (I.Ct.FR.04/23); die Hunde-Werte gelten nicht automatisch für Katzen (nicht ausgewertet).
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Behörde: DAVAR / SIVAP (Gouvernement de la Nouvelle-Calédonie)
Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.