Einreisebestimmungen: Katze → Neukaledonien
Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Katze nach Neukaledonien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
🔴 Erforderlich
Einfuhrgenehmigung Erforderlich
Pflicht: Jede Einfuhr einer Katze nach Neukaledonien braucht ein vom SIVAP (DAVAR) erteilte, einmalig gültige Einfuhrgenehmigung (permis d'importation); das Original reist mit dem Tier. Bearbeitungsdauer laut Protokoll 12 Werktage ab vollständigem Antrag.
Mikrochip Erforderlich
Identifikation per elektronischem Chip (Kopie der Chipkarte einreichen); der Chip muss VOR der Tollwutimpfung gesetzt worden sein. Die Fassung von 2018 ließ noch Tätowierung zu, die aktuelle Fassung (2023) nennt nur den Chip.
Tollwutimpfung Erforderlich
Gültige Tollwutimpfung; bei Erstimpfung muss sie mehr als 6 Monate zurückliegen. Die Impfung muss mindestens einen Monat nach Ankunft in Neukaledonien gültig sein; Auffrischung nach Herstellerangabe ohne Impflücke.
Tollwut-Titertest Erforderlich
Tollwut-Antikörpertiter (Labor offiziell/zugelassen) mit Ergebnis mindestens 0,5 IE/ml, Blutentnahme vor mehr als 3 Monaten und weniger als 1 Jahr vor Ausfuhr, ohne Impflücke. Die Chipnummer muss im Laborbericht stehen. Fristen nur im Text (eine Domain).
Weitere Tests Erforderlich
Pflicht: gültige Impfung gegen Katzenschnupfen (Calicivirose, Rhinotracheitis), Panleukopenie und Chlamydiose; ein Auffrischungsimpfstoff muss mehr als 14 Tage vor Abreise gegeben werden.
Parasitenbehandlung Erforderlich
Zwei Behandlungen gegen Innenparasiten (Nematoden und Zestoden), mindestens 15 Tage Abstand, erste innerhalb von 45 Tagen, zweite innerhalb von 7 Tagen vor Abreise; Behandlung gegen Außenparasiten (Flöhe und Zecken, lang wirksam) mindestens 21 Tage vor Abreise, lückenlos zu erneuern. Alle Behandlungen durch Tierarzt.
Gesundheitszeugnis Erforderlich
Veterinärzeugnis (Muster I.Ct.FR.04/23) nach tierärztlicher Untersuchung innerhalb von 7 Tagen vor Abreise; Original begleitet das Tier, Kopie per E-Mail an das SIVAP vorab. Ausstellungsfenster-Zahl bleibt NULL (eine Domain). Das Muster ist für Herkunft Frankreich formuliert, siehe grey_zone.
Behördliche Bestätigung des Gesundheitszeugnisses Erforderlich
Das von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellte Zeugnis muss von einem amtlichen Tierarzt gegengezeichnet werden.
Quarantäne Erforderlich
Quarantäne in der öffentlichen Tierquarantäne (Païta): Isolierung von mindestens 10 Tagen ab Ankunft, Dauer hängt von Flugplänen ab; keine Besuche. Zahl nur im Text (eine Domain).
⚠️ Hinweise & Grauzone
Grauzone
Deutschland steht in Annex II der Länderliste (Risiko vernachlässigbar), aber das Zertifikatsmuster I.Ct.FR.04/23 bescheinigt Aufenthalt 'en France'; ein deutsches Muster ist nicht belegt. Annex II verweist noch auf das alte Zertifikat I.Ct.PRN.02/17. Ablauf für Herkunft DE im Einzelnen beim SIVAP erfragen.
Hinweise
Katzen reisen als Fracht (Luftfracht) in versiegelter Transportbox nach IATA-Empfehlungen. Zusätzlich Pflichtimpfungen gegen Katzenschnupfen (Calicivirose, Rhinotracheitis), Panleukopenie und Chlamydiose, Auffrischung mehr als 14 Tage vor Abreise. Brachyzephale Rassen (Burmese, Exotic Shorthair, Himalaya, Perser) sollen sich vorab bei der Airline erkundigen. Das Protokoll I.Ct.PRN.04/23 stammt vom 06.03.2023, die Seite der DAVAR nennt es 2026-09-30 als aktuell; ältere Fassung vom 16.01.2018 ist überholt.
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Behörde: DAVAR / SIVAP, Gouvernement de la Nouvelle-Calédonie
Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.