Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Großbritannien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
Ja, ISO 11784/11785, vor Tollwutimpfung
Ja – nach Mikrochip, mind. 21 Tage vor Reise
Mind. 15 Wochen (vollstaendige Tollwutimpfung; keine Jungtier-Ausnahme).
Warum 15 Wochen? Die Tollwutimpfung darf erst ab 12 Wochen gegeben werden und wird 21 Tage später gültig — frühestens mit ~15 Wochen darf das Tier also reisen. Das ist die einheitliche EU-Regel (VO 2016/429) und gilt auch für Reisen innerhalb der EU.
Bandwurmbehandlung PFLICHT (nur Hunde): Praziquantel gegen Echinococcus, 24–120 Std. vor Ankunft, tierärztl. dokumentiert
EU-Heimtierausweis oder GB-Gesundheitszeugnis
Verbotene Rassen (Dangerous Dogs Act): Pit Bull, Tosa, Dogo Argentino, Fila, XL Bully
Keine Genehmigung (gelistetes Land)
Nein (Deutschland ist gelistet)
Keine zusätzlichen Impfungen vorgeschrieben
Keine bei voller Erfüllung; sonst bis 4 Monate
Standard (kein Heimtierregister)
Gilt vor Ort im Zielland — für alle, nicht als Einreisebedingung — und hängt von Rasse und Situation ab (z. B. ÖPNV, gelistete Hunde).
Verbotene Rassen: Maulkorb + Leine (falls Ausnahme)
Nur zugelassene Route/Cargo – sonst Quarantäne bis 4 Mon.
Verbotene Rassen (Pit Bull, XL Bully u. a.); zugelassene Route/Cargo; Offizielle Quelle: gov.uk/bring-pet-to-great-britain
Behörde: DEFRA / APHA (Pet Travel Scheme)
🗓️ Bei der zuständigen Behörde gelesen am 20.7.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.