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Einreisebestimmungen: Hund → Italien

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Italien, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

🔖

Mikrochip Erforderlich

Ja, ISO, vor Impfung

💉

Tollwutimpfung Erforderlich

Ja – Erstimpfung ≥21 Tage vorher

📄

Gesundheitszeugnis Erforderlich

EU-Heimtierausweis

🔗

Maulkorb-/Leinenpflicht Erforderlich

Generelle Leinenpflicht (max. 1,5 m); Maulkorb stets mitführen, auf Verlangen/ÖPNV anlegen

🟡 Empfohlen

📝

Einfuhrgenehmigung Entfällt

Keine (EU-Mitglied)

🧪

Tollwut-Titertest Entfällt

Nein

🔬

Weitere Tests Entfällt

Keine

🪱

Parasitenbehandlung Entfällt

Keine Bandwurmpflicht

🏥

Quarantäne Entfällt

Keine

🐾

Rassebeschränkungen Entfällt

Kein Rasse-Einfuhrverbot (Liste 2009 abgeschafft)

📋

Registrierung Entfällt

Standard (Chip/Ausweis); lokale Regeln möglich

⚠️ Hinweise & Grauzone

⚠️

Grauzone

Maulkorb muss IMMER mitgeführt werden (auch wenn nicht angelegt) – sonst Bußgeld

ℹ️

Hinweise

Max. 5 Tiere (nicht-kommerziell)

Behörde: EU-Recht (VO 2016/429 + Delegierte VO 2026/131)

Konkrete Route & Airlines prüfen →

Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.