Einreisebestimmungen: Hund → Sint Maarten
Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Sint Maarten, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
🔴 Erforderlich
Einfuhrgenehmigung Erforderlich
Pflicht: Einfuhrgenehmigung (Animal Movement Permit) der Regierung von Sint Maarten (niederländischer Inselteil), online zu beantragen; Antrag spätestens 5 Werktage vor Ankunft, kostenlos. Mit dem Antrag: Pass-Kopie, Reiseplan/Buchung, internationales tierärztliches Gesundheitszeugnis, Tollwut-Impfnachweis. Gilt für die Einreise binnen 30 Tagen nach Ausstellung. Ausnahmen für Service-/Begleithunde gibt es nicht.
Mikrochip Erforderlich
Pflicht: elektronischer ISO-Mikrochip (oder lesbare Tätowierung, aufgebracht vor Juli 2011). Die Nummer muss im internationalen Gesundheitszeugnis stehen.
Tollwutimpfung Erforderlich
Pflicht: Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Abreise, höchstens 1 bzw. 3 Jahre (je nach Impfstoff-Gültigkeit) davor; muss im Gesundheitszeugnis bestätigt sein. Zusätzlich müssen Hunde gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Zwingerhusten (Bordetella) und Parvovirose geimpft sein. Als Impfnachweis für den Antrag dienen Seiten des EU-Heimtierausweises (Mikrochip-, Beschreibungs- und aktuelle Tollwutseite).
Mindestalter / Jungtiere Erforderlich
Mindestalter 15 Wochen; jüngere Hunde erhalten keine Einreisegenehmigung. Zahlenfeld nicht befüllt (Zwei-Quellen-Regel nicht erfüllt).
Warum 15 Wochen? Die Tollwutimpfung darf erst ab 12 Wochen gegeben werden und wird 21 Tage später gültig — frühestens mit ~15 Wochen darf das Tier also reisen. Das ist die einheitliche EU-Regel (VO 2016/429) und gilt auch für Reisen innerhalb der EU.
Parasitenbehandlung Erforderlich
Im Gesundheitszeugnis zu bestätigen: frei von Innenparasiten (negative Kotflotation; bei positivem Befund Behandlung 21 Tage vor Abreise mit zugelassenem Mittel) und frei von Außenparasiten, insbesondere Amblyomma und Boophilus; Behandlung mit einem Parasitizid 7–14 Tage vor Abreise. Datum, Gültigkeit und Produkt angeben. Tier frei von erkennbaren Hautkrankheiten.
Gesundheitszeugnis Erforderlich
Pflicht: gültiges internationales Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Tierarztes, vom Chief Veterinary Officer des Ausfuhrlandes (in Deutschland die zuständige Amtsbehörde) beglaubigt. Der EU-Heimtierausweis ersetzt das Zeugnis nicht. Zeugnis in Niederländisch oder Englisch, sonst mit amtlicher Übersetzung.
Behördliche Bestätigung des Gesundheitszeugnisses Erforderlich
Das Zeugnis muss amtlich beglaubigt sein (Unterschrift und Stempel/Siegel der für Veterinärwesen zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes).
🐾 Vor Ort / national unterschiedlich
Gilt vor Ort im Zielland — für alle, nicht als Einreisebedingung — und hängt von Rasse und Situation ab (z. B. ÖPNV, gelistete Hunde).
Rassebeschränkungen Vor Ort
Pit-Bull-Terrier-Typ: Einfuhr erlaubt, aber nur kastriert/sterilisiert; dies ist im Gesundheitszeugnis anzugeben. Weitere Rassenlisten nennt die Quelle nicht.
⚠️ Hinweise & Grauzone
Hinweise
Eigenes Recht Sint Marteens (niederländischer Inselteil), NICHT das EU-/niederländische Regime: ausdrücklich "not part of the European Union". Verboten ist die Einfuhr aus Süd- und Mittelamerika (ohne Suriname) – betrifft Herkunft DE nicht. Die Quelle gilt für Hunde, Katzen und Frettchen; für Katzen gelten die gleichen Punkte (Alter, Zeugnis, Tollwut, Parasiten, Chip), aber andere Pflichtimpfungen (Leukose, Rhinotracheitis, Calicivirus, Panleukopenie, Pneumonitis) – Katzen-Export separat erfassen. Unterlagen müssen Englisch sein. Nicht Saint-Martin (Frankreich).
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Behörde: Government of Sint Maarten, Ministry TEATT, Inspectorate TEATT (Unit LVV)
Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.