Einreisebestimmungen: Katze → Färöer
Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Katze nach Färöer, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
🔴 Erforderlich
Einfuhrgenehmigung Erforderlich
Pflicht: Einfuhrgenehmigung der FFVA, Antrag mindestens 6 Werktage vor Abreise aus dem Versandland, Bearbeitungsgebühr (mind. 750 DKK) mit Zahlungsbeleg; Gesundheitszeugnis 2 Werktage vor Abreise an hfs@hfs.fo. Antrag erst, wenn Chip, Impfung und zufriedenstellender Tollwut-Titer vorliegen. Einfuhr nur durch Personen mit festem Wohnsitz auf den Färöern oder Zuziehende; ohne festen Wohnsitz können Katzen nicht mitgebracht werden. Ohne Genehmigung verweigert der Beförderer die Mitnahme. Transit über die Färöer in andere Länder ist verboten.
Mikrochip Erforderlich
Pflicht: Mikrochip nach ISO 11784; die ID-Nummer muss in allen erforderlichen Dokumenten eingetragen sein.
Tollwutimpfung Erforderlich
Pflicht: Tollwutimpfung mindestens 4 Wochen vor Ankunft auf den Färöern, nicht älter als vom Hersteller empfohlen; bei rechtzeitiger Wiederimpfung ist die Einfuhr sofort danach möglich. Zusätzlich vorgeschrieben: Impfung gegen Katzenseuche (Panleukopenie), Katzenschnupfen (Rhinotracheitis), Calicivirus und Felines Leukämievirus.
Tollwut-Titertest Erforderlich
Pflicht: Tollwut-Titertest (Blutprobe frühestens 4 Wochen nach der Tollwutimpfung), Labor in der EU zugelassen, Ergebnis mindestens 0,5 IE/ml. Einfuhr frühestens 12 Wochen nach der Blutprobe.
Parasitenbehandlung Erforderlich
Pflicht: Behandlung gegen Endo- und Ektoparasiten: Spulwurm, Bandwurm (einschließlich Echinococcus granulosus und E. multilocularis), Räudemilben (Scabies), Läuse, Flöhe und Ixodes ricinus (Holzbock). Behandlungen dürfen bei Ankunft nicht älter sein als vom Hersteller empfohlen; bestätigt im Gesundheitszeugnis.
Gesundheitszeugnis Erforderlich
Pflicht: tierärztliches Gesundheitszeugnis (Tier gesund, alle vorgeschriebenen Parasitenbehandlungen erhalten), bei Abreise nicht älter als 2 Tage und 2 Werktage vor Abreise bei der FFVA (hfs@hfs.fo). Dadurch sind Abreisen aus dem Versandland nur Mittwoch bis Samstag möglich.
Rassebeschränkungen Verboten
Verboten: Einfuhr von Hybridkatzen (z. B. Bengalkatzen), unabhängig vom genetischen Prozentsatz. Andere Rassen nennt das Merkblatt nicht.
⚠️ Hinweise & Grauzone
Grauzone
Merkblatt gilt für Katzen aus Gruppe B (Deutschland genannt). Hielt sich die Katze in den letzten 6 Monaten außerhalb der Gruppen A/B auf, gelten die Bedingungen für nicht gelistete Länder (nicht erfasst). Keine Regel-Quarantäne genannt; bei Nichterfüllung kann die FFVA Quarantäne, Rücksendung oder Tötung anordnen. Rechtsgrundlage Kunngerð 82/2021 wurde nicht im Volltext geprüft.
Hinweise
Ohne Begleiter: Kurier muss die Katze bis zur Übergabe begleiten und die Genehmigung vor dem Boarding prüfen. Gebühr mind. 750 DKK (bei Bearbeitung über 1,5 Stunden zusätzlich). Zoll prüft die Genehmigung bei Ankunft; die FFVA kann ID- und Körperkontrollen durchführen. Kosten trägt der Halter. Rechtsgrundlage: Kunngerð nr. 82 vom 18. Mai 2021.
Verwandte Ziele in Europa
Andorra · Belgien · Bulgarien · Österreich · Schweiz
Behörde: Heilsufrøðiliga Starvsstovan (FFVA, Färöische Lebensmittel- und Veterinärbehörde)
Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.