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Einreisebestimmungen: Hund → Färöer

Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Färöer, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.

🔴 Erforderlich

📝

Einfuhrgenehmigung Erforderlich

Für jeden Hund ist eine Einfuhrgenehmigung der Färöischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde (Heilsufrøðiliga Starvsstovan, FFVA) nötig. Antrag mindestens 6 Werktage vor Abreise aus dem Versandland, Bearbeitungsgebühr (mind. 750 DKK) vorab zahlen; Antragsformular der FFVA (Kopie des Heimtierausweises genügt nicht). Die Genehmigung muss den Hund bei Ankunft begleiten; das Transportunternehmen lässt ohne Genehmigung nicht einsteigen.

🔖

Mikrochip Erforderlich

Mikrochip nach ISO-Norm 11784 Pflicht; die Chipnummer muss in allen erforderlichen Unterlagen stehen.

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Tollwutimpfung Erforderlich

Tollwutimpfung Pflicht, spätestens 4 Wochen vor Ankunft auf den Färöern; Impfung darf nicht älter sein als vom Hersteller empfohlen. Zusätzlich Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Parvovirose, Parainfluenza, Leptospirose. Welpen: Impfung frühestens mit 12 Wochen, danach 4 Wochen Wartezeit. Bei rechtzeitiger Wiederholungsimpfung sofortige Einfuhr möglich.

🧪

Tollwut-Titertest Erforderlich

Tollwut-Antikörpertiter aus Blutprobe mindestens 4 Wochen nach der Tollwutimpfung, Labor in der EU zugelassen, Ergebnis mindestens 0,5 IE/ml; Einreise frühestens 12 Wochen nach Blutentnahme (Zahl nur im Text, nicht als Fristfeld erfasst, da nur eine Quelle).

🪱

Parasitenbehandlung Erforderlich

Behandlung gegen Spulwurm, Französischen Herzwurm, Bandwurm (einschließlich Echinococcus granulosus und E. multilocularis), Räude, Läuse, Flöhe und Ixodes ricinus; Behandlung nicht älter als vom Hersteller empfohlen bei Ankunft.

📄

Gesundheitszeugnis Erforderlich

Tierärztliches Gesundheitszeugnis (bestätigt Gesundheit und alle vorgeschriebenen Parasitenbehandlungen), höchstens 2 Tage alt bei Abreise; an die FFVA (hfs@hfs.fo) 2 Werktage vor Abreise senden. Abreise nur Mittwoch bis Samstag (Zahlen nur im Text).

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Rassebeschränkungen Verboten

Verboten ist die Einfuhr von Hunderassen, die eine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen (Liste auf hfs.fo, hier nicht abgerufen), sowie von Hybriden (z. B. Wolfhunde) unabhängig vom Erbanteil.

⚠️ Hinweise & Grauzone

ℹ️

Hinweise

Quelle: Merkblatt der FFVA für Einfuhr aus Gruppe B (Deutschland ausdrücklich genannt; Gruppe A = DK, FI, IE, IS, NO, UK, SE hat ein eigenes Merkblatt ohne Titer). Einfuhr nur durch Personen mit festem Wohnsitz auf den Färöern oder Zuziehende; Hundehalter ohne Wohnsitz dürfen Hunde nicht mit in den Urlaub nehmen. Transit mit Hund durch die Färöer verboten. Hunde, die in den letzten 6 Monaten außerhalb Gruppe A/B waren, unterliegen den Bedingungen für nicht gelistete Länder. Bei Verstoß: Untersuchung/Impfung/Behandlung, Quarantäne unter FFVA-Aufsicht, Rücksendung oder Euthanasie (Quarantäne als Sanktion, keine Regel-Quarantäne für regelkonforme Hunde belegt). Gilt für Katzen nicht identisch: eigenes Merkblatt (Katzen: Genehmigung, Chip, Tollwutimpfung, Titer ebenfalls; Hybridverbot z. B. Bengal; kein Rassenverbot-Hinweis) - Katzen-Lauf separat.

Verwandte Ziele in Europa

Andorra · Belgien · Bulgarien · Österreich · Schweiz

Behörde: Heilsufrøðiliga Starvsstovan (Faroese Food and Veterinary Authority, FFVA)

Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.

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Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.