Einreisebestimmungen: Hund → Grönland
Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach Grönland, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
🔴 Erforderlich
Einfuhrgenehmigung Erforderlich
Einfuhrgenehmigung der Grönländischen Repräsentation in Kopenhagen ist Pflicht (Einfuhr ohne Genehmigung strafbar, Tier kann entschädigungslos eingezogen werden). Genehmigung und Attests müssen das Tier auf der Reise begleiten; beim Check-in in Kastrup wird sie geprüft. Für Hunde wird sie nur für den südlichen Teil Westgrönlands (Kangaamiut bis Kap Farvel) erteilt.
Mikrochip Erforderlich
Das Tier muss dauerhaft per Mikrochip gekennzeichnet sein (Hunde und Katzen über 12 Wochen). Eine ISO-Norm nennt die Quelle nicht.
Tollwutimpfung Erforderlich
Gültige Tollwutimpfung Pflicht; beim Einreisen mindestens 30 Tage und höchstens 365 Tage (1 Jahr) alt. Es gelten die grönländischen 30/365 Tage, nicht die im EU-Heimtierausweis genannte Gültigkeitsdauer. Zusätzlich gültige Impfung gegen Staupe und Parvovirose (typisch DHP).
Weitere Tests Erforderlich
Keine Bluttests genannt; verlangt wird aber für Hunde eine gültige Impfung gegen Staupe (hundesyge) und Parvovirose (Zuordnung zu diesem Feld nur als Platzhalter für die Zusatzimpfung).
Parasitenbehandlung Erforderlich
Behandlung durch einen Tierarzt gegen Fuchsbandwurm und Parasiten, frühestens 14 Tage vor der Reise nach Grönland (üblicherweise zusammen mit dem Gesundheitsattest). Das Tier ist ab Attest-Ausstellung/Wurmkur bis zur Reise von anderen Tieren zu isolieren (Eigentümererklärung am Ende des Attests).
Gesundheitszeugnis Erforderlich
Tierärztliches Gesundheitsattest (Vorlage der Veterinär- und Lebensmittelbehörde Grönlands, inkl. Eigentümererklärung) Pflicht; höchstens 14 Tage vor Abreise ausgestellt. Zusätzlich Nachweis der Sterilisation bei Hündinnen.
Registrierung Erforderlich
Hundehaltegenehmigung der Wohnsitzkommune in Grönland (direkt bei der Kommune zu beantragen) ist Voraussetzung der Einfuhrgenehmigung; die Einfuhr führt zur Erfassung im nationalen Tierregister. Feld als nächstpassende Zuordnung genutzt.
⚠️ Hinweise & Grauzone
Hinweise
Eigenes grönländisches Recht, abweichend vom EU-Regime: Tollwutimpfung 30 bis 365 Tage, Einfuhrgenehmigung, Hundehaltegenehmigung, Attest <= 14 Tage, Sterilisation von Hündinnen. Die Quelle nennt Deutschland/EU-Herkunft nicht gesondert: die Regeln gelten ohne Origin-Verzweigung für Hunde. Sperrgebiet (Schlittenhundedistrikt): Hunde nur außerhalb davon, d. h. nicht nördlich 66. Breitengrad in Westgrönland (Sisimiut, Kangerlussuaq bis Qaanaaq) und nicht in Ostgrönland; Nuuk liegt außerhalb. Transit Kangerlussuaq nur am selben Tag, Hund ständig an der Leine. Die Regeln wurden laut VFMG gemeinsam mit der dänischen Fødevarestyrelsen erstellt. Die Katzenregeln sind ähnlich, aber nicht identisch (Sterilisation und Staupe/Parvo nur bei Hunden; Schlittenhundedistrikt nur Hunde).
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Behörde: Veterinær- og Fødevaremyndigheden i Grønland (VFMG) / Naalakkersuisut; Einfuhrgenehmigung: Grønlands Repræsentation, Kopenhagen
Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.