Einreisebestimmungen: Hund → San Marino
Diese Anforderungen gelten für die Einreise mit einem Hund nach San Marino, ausgehend von einer Abreise aus Deutschland/der EU. Bestimmungen können sich ändern — bitte vor der Reise bei der zuständigen Behörde bestätigen.
🔴 Erforderlich
Mikrochip Erforderlich
Identifikation Pflicht: ISO-kompatibler Mikrochip oder gut lesbare Tätowierung (Voraussetzung für den Pass). Quelle: Dekret 114/2004 Art. 3.
Tollwutimpfung Erforderlich
Gültige Tollwutimpfung Pflicht, im Pass bescheinigt (Art. 4). Ausnahme: Tiere unter drei Monaten ohne Impfung nur im Verkehr San Marino–EU-Mitgliedstaaten, wenn seit Geburt dort gelebt, kein Kontakt zu Wildtieren, mit Pass. Keine Wartezeit-/Mindestalterzahl im Text.
Gesundheitszeugnis Erforderlich
Begleitdokument Pflicht: Heimtierausweis (Passaporto), ausgestellt von der zuständigen Behörde; ein separates Gesundheitszeugnis nennt das Dekret nicht.
⚠️ Hinweise & Grauzone
Grauzone
Die belegte Norm stammt von 2004 und verweist auf die inzwischen aufgehobene VO (EG) 998/2003; eine aktualisierte Fassung oder ein Verweis auf VO (EU) 576/2013 wurde auf der Quelle nicht gefunden. Der Text regelt den Verkehr mit EU-Mitgliedstaaten allgemein (Deutschland ist keines gesondert genannt).
Hinweise
Dekret 114/2004 behandelt Hund, Katze und Frettchen gemeinsam; die Regeln (Art. 3–5) gelten daher für Katzen wortgleich. Es verweist ausdrücklich auf das EU-Regime (Umsetzung der VO (EG) 998/2003; Zollunion San Marino–EWG). Art. 7: zwischen San Marino und Italien gilt das Dekret nicht (nur Hinweis, Stand 2004).
Verwandte Ziele in Europa
Andorra · Belgien · Bulgarien · Österreich · Schweiz
Behörde: Servizio Veterinario di Stato (ISS San Marino, UOC Sanità Veterinaria e Igiene Alimentare)
Bei der zuständigen Behörde gelesen am 30.9.2026.
Konkrete Route & Airlines prüfen →Nur zu Informationszwecken. Bestimmungen ändern sich häufig — bitte vor der Reise bei den zuständigen Behörden prüfen.